Offizielles Reglement Stand: 25. NOVEMBER 2009
1. ALLGEMEINES
1.1 Art der Veranstaltung
Mehrtägige Rallye-Raid-Veranstaltung bei der aus einzelnen auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit angelegten Wertungsprüfungen ein Gesamtergebnis gebildet wird. Die Fahrzeuge der Adventure-Class sind als touristische Teilnehmer von den Wertungsprüfungen ausgeschlossen.
1.2 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer/Teams aller Nationalitäten mit oder ohne Sportfahrerlizenzen. Die Fahrer müssen im Besitz einer für die entsprechende Fahrzeugklasse benötigten Fahrerlaubnis sein. Alle Fahrzeuge müssen über eine Straßenzulassung verfügen und versichert sein. Für Fahrzeuge, die für die Zeit der Rallye nicht der StVZO entsprechen (z.B. wegen Wettbewerbsreifen) ist im Hafen von Tunis (La Goulette) eine entsprechende Versicherung zu erwerben. Gleiches gilt für Fahrzeuge, für welche vom eigentlichen Haftpflichtversicherer für Tunesien keine Deckungszusage vorliegt.
1.3 Veranstaltungssprache
Die offizielle Veranstaltungssprache ist Deutsch. Alle wichtigen Informationen, Veröffentlichungen usw. werden zusätzlich auf Englisch angeboten. Etwaige Übersetzungen in weitere Sprachen werden als Service angeboten, haben aber keinen offiziellen Charakter.
1.4 Wertungsstatus
Die Veranstaltung wird als Lauf zur Deutschen Rallye-Raid Meisterschaft im DMV entsprechend der Ausschreibung der GORM (German Off Road Masters) gewertet. Darüber hinaus hat die Veranstaltung keinerlei Wertungsstatus innerhalb von FIA-, FIM-, EM-, WM- oder sonstigen Meisterschaften.
1.5 Teilnehmerzahlen und Klassenbelegung
Alle zur Veranstaltung rechtzeitig genannten Fahrer/Teams sind unabhängig von Teilnehmerzahlen startberechtigt. Die Ablehnung von Nachnennungen behält sich der Veranstalter vor. Voraussetzung für die Wertung in der jeweiligen Klasse ist die Teilnahme von mindestens drei Fahrzeugen je Klasse. Haben in einer Klasse weniger Fahrzeuge genannt, können Klassen zur gemeinsamen Wertung zusammengelegt werden.
1.6 Anmeldung
Die Anmeldung der Fahrer/Teams erfolgt als Nennugsauftrag mit dem Ausfüllen des Nennformulares. Der Nennungsauftrag kann dem Veranstalter auf dem Postweg oder per e-mail zugestellt werden. Die Termine für den Nennschluss sowie die Nenngebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen. Die Nenngebühr wird bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung anteilmäßig entsprechend der in den AGB genannten Fristen zurückerstattet. Bei Ausfall der Veranstaltung wird das Nenngeld zu 100% zurückerstattet. Die Nennung ist nach Eingang des Nennformulares und des Nenngeldes gültig. Dies wird schriftlich bestätigt. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Nenngeldes oder der einzelnen vereinbarten Raten des Nenngeldes (siehe Ausschreibung) wird die Bearbeitung des Nennungsauftrages ausgesetzt. Nachnennungen zu erhöhtem Nenngeld sind bis 4 Wochen vor Reisebeginn möglich.
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung eine formlose Einverständniserklärung mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
1.7 Haftungsverzicht
Alle Teilnehmer erklären durch ihre Unterschrift auf dem Nennformular für sich selbst sowie für alle Teammitglieder und/oder mit angereisten Personen, dass sie auf Schadenersatzansprüche aus Schäden und Unfällen im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter und dessen Personal sowie Behörden, Firmen oder Privatpersonen, die Strecken zur Verfügung stellen oder genehmigen, unwiderruflich verzichten. Dies gilt ebenfalls für eventuell eintretende Schäden durch Leistungen, die vom Veranstalter vermittelt und von dritten erbracht werden. (Camion Balai, Techn. Service, Tankservice usw.) Dieser Verzicht gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie gegenüber Sach- und/oder Personenversicherungen. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, einzelne Wertungsprüfungen oder Teile von Wertungsprüfungen auszulassen und erkennt an, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr geschieht.
1.8 Haftung der Teilnehmer
Die Teilnehmer und Fahrzeughalter bzw. deren KFZ-Haftpflichtversicherungen haften für alle eventuell verursachten Schäden, mit Ausnahme von Schäden, die während einer Wertungsprüfung an Fahrzeugen von Mitbewerbern entstehen, sofern kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Sie haften ebenso, im Zweifelsfall Fahrer, Beifahrer und Fahrzeughalter gesamtschuldnerisch, für Kosten, die dem Veranstalter im Rallyezeitraum z.B. durch Suchaufträge, Rettungsflüge (z.Zt. 45,00 EUR pro Person und Flugminute), Fahrzeugbergungen o.ä. zusätzlich entstehen.
1.9 Allgemeine Verhaltensregeln
Allen schriftlichen und mündlichen Informationen und Anweisungen der Organisation bzw. des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung und der An- und Abreise.
Die Rallyestrecken sind behördlich genehmigt, befinden sich aber überwiegend auf öffentlichen Straßen und Pisten, deren Absperrung nicht möglich ist. Es ist auf Sicht zu fahren und die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass jederzeit ein Anhalten möglich ist. Sollte eine Wertungsprüfung ausnahmsweise durch bewohntes Gebiet führen, sind Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten und jegliche Gefährdung von Personen zu vermeiden. Dies gilt natürlich auch auf allen Überführungen. Die geltenden Verkehrsvorschriften sind einzuhalten !
Folgende Verstöße können zu Zeit- oder Geldstrafen bis hin zum Wertungsausschluss führen:
- - Gefährdung von Einwohnern, Teilnehmern oder Offiziellen außerhalb der Wettbewerbsstrecke durch riskante Fahrweise oder unangemessene Geschwindigkeit
- - Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- - Die Nichtteilnahme an angekündigten Fahrerbesprechungen
- - Das Nichtbefolgen von Anweisungen der ORGA
- - Das Nichtbefolgen der Umweltauflagen (Punkt 4)
1.10 Werbung und Startnummern
Die vom Veranstalter ausgegebene Werbung der Veranstaltungssponsoren ist auf allen Fahrzeugen unentgeltlich entsprechend des Beklebeplanes anzubringen. Die Klebefolien sind dauerhaft und gut lesbar anzubringen. Zusätzlich sind in den einzelnen Klassen folgende Flächen für die Startnummern freizuhalten: E1, E3, E4, und GB rechts, links und vorn jeweils 15 x 15 cm; GS, GM, GP, L1 und L2 rechts und links jeweils Startnummernfeld 40x40 cm und auf Stoßstange vorn ww. Frontscheibe sowie Stoßstange hinten ca. 12 x 25 cm. Nichtbeachtung der Werbevorgaben kann zum Wertungsausschluss führen.
Die Befreiung von der Pflichtwerbung (nicht Startnummernfelder) gegen eine Kostenpauschale ist nach Absprache möglich.
2. DURCHFÜHRUNG, STRECKEN, SICHERHEIT, KONTROLLZONEN, GPS, BEWERTUNG, ERGEBNISSE
2.1 Durchführung der Wertungsprüfungen
2.1.1 Allgemeines
Die Wertungsprüfungen können als Distanzrennen oder als Rundkurs mit einer oder mehreren Runden gefahren werden. Es sind Einzel-, Gruppen- oder Massenstarts möglich. Die erste Prüfung, oder ein Prolog, wird in der Reihenfolge der Startnummern gestartet, alle folgenden Prüfungen in der Reihenfolge des zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Gesamtergebnisses, getrennt nach Klassen. Fahrer und Beifahrer dürfen sich abwechseln, sofern auch der Beifahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrer darf auch ohne Beifahrer starten. Ein Wechsel des Fahrzeuges ist für die gesamte Dauer der Rallye nicht zulässig.
Wettbewerbsfahrzeuge dürfen auf Überführungen transportiert werden.
2.1.2 Vorcheck
Alle Teilnehmer müssen sich 15 min vor ihrer jeweiligen Startzeit am Vorstart einfinden. Hier wird die Fahrsicherheit des Fahrzeuges, die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und das Mitführen der Sicherheitsausrüstung, ausreichender Getränkemengen und Notverpflegung kontrolliert.
Teilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden vom Start ausgeschlossen, ebenso Fahrzeuge ohne geforderte Sicherheitsausrüstung bzw. Fahrzeuge die sich technisch in nicht verkehrssicherem Zustand befinden.
2.1.3 Start
Nach dem Vorcheck haben sich die Teilnehmer am Beginn der Startzone in der entsprechenden Startreihenfolge aufzureihen. Hier wird die Startzeit von der ORGA in die Bordkarten eingetragen. Diese sind zuvor vom Teilnehmer mit Name und Startnummer zu beschriften. Nach Aufforderung darf die Einfahrt in die Startzone erfolgen. An der Startlinie werden die Fahrzeuge durch Herunterzählen gestartet. Ab hier ist grundsätzlich mit Licht zu fahren. Es gilt Helm- und Gurtpflicht. Für E1, E3, E4 gilt generell Helmpflicht.
Teilnehmer, die ohne Starterlaubnis in die Wertungsprüfung fahren, handeln grob fahrlässig. Da sie in den Teilnehmerlisten nicht auftauchen, werden sie von den DK und der ZK nicht erwartet und im Zweifel auch nicht vermisst.
2.2 Streckenführung, Sicherheitsvorschriften und Kontrollzonen auf Wertungsprüfungen
2.2.1 Streckenführung
Die verbindliche Streckenführung ist dem Roadbook mit Kilometrierung, Roadbookzeichen, Erklärungen und GPS-Koordinaten zu entnehmen. Entfernungsangaben in den Dünen können als Luftlinie angegeben sein.
Eventuell per Datenübertragung an die Teilnehmer ausgegebene GPS-Koordinaten sind lediglich ein Service der ORGA, sie sollten mit denen im Roadbook übereinstimmen, sind aber im Zweifelsfall nicht verbindlich.
Die im Roadbook genannten GPS-Koordinaten sind in jedem Fall anzufahren. Eine Annäherung auf mindestens 100m gilt als „Wegpunkt erreicht“.
Hat sich ein Teilnehmer verfahren, ist auf eigener Spur (eigenem Track) zum letzten sicheren Roadbookzeichen zurückzufahren, bis die Orientierung wieder hergestellt ist. Dabei ist immer zu beachten, dass die Rallyestrecke aus Sicherheitsgründen keinesfalls in der Gegenrichtung befahren werden darf.
Bedingt durch Umwelteinflüsse oder andere Veränderungen können nicht alle Gefahrenstellen im Roadbook verzeichnet sein. Ebenso können sich havarierte Teilnehmer, fremde Fahrzeuge, Personen oder Tiere auf der Fahrbahn befinden. Deshalb muss immer auf Sicht gefahren werden. Der Fahrer muss in der Lage sein, Hindernissen auszuweichen oder sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen zu bringen.
Das Verlassen der Rallyestrecke ist untersagt. Die Teilnehmer handeln sonst grob fahrlässig, können im Zweifel nicht gesucht bzw. geborgen werden und entbinden damit den Veranstalter von seiner Obhutpflicht.
2.2.2 Sicherheitsvorschriften
Bei einem Fahrzeugdefekt sind nachfolgende Teilnehmer auf das defekte Fahrzeug aufmerksam zu machen. Dies gilt insbesondere in den Dünen zum Beispiel durch Aufstellen der Sandbleche oder des Notfallblitzers an erhöhter Stelle, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
Der Havarist signalisiert nachfolgenden Teilnehmern mit HELP (Rote Karte) dass er Hilfe benötigt, bzw. mit O.K. (Grüne Karte) dass keine Hilfe nötig ist.
Der nachfolgende Teilnehmer ist verpflichtet, Informationen über Unfälle, technische Ausfälle oder sonstige Notfälle der ORGA an der nächsten DK oder an der ZK mitzuteilen. Dazu ist eine entsprechende GPS-Koordinate zu notieren.
Der Havarist hat bei medizinischem Notfall sofort, bei technisch bedingtem Liegenbleiben nach der Feststellung, dass er ORGA-Hilfe benötigt, den entsprechenden Knopf am Trakking-System zu betätigen. Sollte im weiteren Verlauf keine medizinische oder ORGA-Hilfe mehr benötigt werden, darf das Fahrzeug den Standort erst verlassen, wenn am Trakking-System der Alarm mit dem O.K.-Knopf gelöscht wurde.
Zur Signalisierung von Notfällen sind bei Dunkelheit rote Signalraketen senkrecht nach oben abzufeuern, jeweils zur vollen Stunde 3 Stück im Abstand von 5 min. Die Nutzung von Satelliten-Telefonen ist freigestellt.
In jedem Fall haben die Teilnehmer mit defekten Fahrzeugen bei diesen zu verbleiben. Ein Verlassen der Koordinate ist grob fahrlässig, entbindet den Veranstalter von seiner Obhutpflicht und kann dazu führen, dass Hilfeleistungen oder Bergungen erst verspätet durchgeführt werden können.
2.2.3 Hilfeleistungen
Hilfeleistungen zwischen Teilnehmern sind erlaubt. In Notfällen, insbesondere bei medizinischen Notfällen, ist Hilfeleistung Pflicht. Für medizinische Hilfe sind Zeitgutschriften auf Antrag durch das Sportgericht möglich.
2.3 Kontrollzonen
2.3.1 Durchfahrtskontrollen (DK oder CP)
Durchfahrtskontrollen befinden sich immer auf einer im Roadbook angegebenen GPS-Koordinate. Die DK selbst kann im Roadbook bekannt gegeben sein. In jedem Fall werden Anzahl und Lage (in den Dünen oder nicht) der DK’s zur Fahrerbesprechung mitgeteilt. Wird für eine DK eine Vorgabezeit (VGZ) genannt, wird die DK bekannt gegeben. Der Beginn der DK-Zone ist durch ein gelbes Schild gekennzeichnet, hier ist die Geschwindigkeit deutlich zu verringern. Am roten Schild ist die Bordkarte zum Abstempeln aus dem Fahrzeug zu reichen. Nach Ablauf der Vorgabezeit für das letzte gestartete Fahrzeug wird die DK geschlossen. Für Fahrzeuge, die eine DK aus der falschen Richtung anfahren, gilt die DK als nicht erreicht. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die nach Ablauf ihrer persönlichen Sollzeit (eigene Startzeit + VGZ) an der DK ankommen. Diese Fahrzeuge beenden an der entsprechenden DK die Wertungsprüfung und leisten den Anweisungen des DK-Personals folge.
Für nicht erreichte DK’s werden Zeitstrafen vergeben.
2.3.2 Zeitkontrollen (ZK)
Zeitkontrollen befinden sich immer am Ende einer Wertungsprüfung. Sie sind im Roadbook angegeben. Für jede ZK gibt es eine VGZ. Der Beginn der ZK-Zone ist durch ein gelbes Schild gekennzeichnet, hier ist die Geschwindigkeit deutlich zu verringern. Die Zeitnahme erfolgt auf Höhe des gelben Schildes. Nach dem roten Schild ist das Fahrzeug anzuhalten. Die Bordkarte ist dem ZK-Personal zum Eintragen der Zielzeit vorzulegen. Den Anweisungen des GPS-Auslesepersonals ist folge zu leisten. Die ZK-Zone darf erst nach Auslesen des GPS-Gerätes verlassen werden. Nach Ablauf der Vorgabezeit für das letzte gestartete Fahrzeug wird die ZK geschlossen. Für Fahrzeuge, die eine ZK aus der falschen Richtung anfahren, gilt die ZK als nicht erreicht. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die nach Ablauf ihrer persönlichen Sollzeit (eigene Startzeit + VGZ) an der ZK ankommen. Teilnehmer, die eine ZK nicht oder nicht rechtzeitig erreichen, haben sich in jedem Fall unverzüglich beim ZK-Personal oder bei der Rennleitung zu melden, ihre Bordkarte abzugeben und das GPS-Gerät auslesen zu lassen. Dies sichert eine zeitnahe Auswertung und vermeidet unnötige Suchaktionen. Unterlässt ein Teilnehmer diese Rückmeldung, handelt er grob fahrlässig und trägt im Zweifelsfall die Kosten für eine Suchaktion.
Für nicht erreichte ZK’s werden Zeitstrafen vergeben.
2.4 GPS-Einsatz, Bewertung und Ergebnisse
2.4.1 Einsatz von GPS-Geräten (Global Positioning System)
Jedes Fahrzeug muss mit einem GPS-Gerät ausgerüstet sein. Die Track-Aufzeichnung muss eingeschaltet und richtig konfiguriert sein. Das verwendete Gerät muss in der Lage sein, den vollständigen Track einer Tagesetappe aufzuzeichnen. An die im Roadbook ausgewiesenen GPS-Wegpunkte müssen sich die Teilnehmer auf mindestens 100m annähern. Das Verlassen des Fahrzeuges mit dem GPS-Gerät, um einen Wegpunkt zu erreichen ist unsportlich und nicht zulässig. An jeder ZK werden alle GPS-Geräte ausgelesen. Die Teilnehmer sind für das Mitführen passender Datenkabel verantwortlich.
Ist ein GPS-Gerät nicht auslesbar, der Track nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar, werden Zeitstrafen vergeben. Für jeden nicht erreichten Wegpunkt werden ebenfalls Zeitstrafen vergeben.
2.4.2 Bewertung der Teilnehmer nach einer Wertungsprüfung
Jeder Teilnehmer, der eine ZK rechtzeitig erreicht, erhält eine Zielzeit in die Bordkarte eingetragen. Erreichen zwei oder mehr Teilnehmer die ZK in einem Abstand von weniger als 10 m, erhalten sie die gleiche Zielzeit. Aus Start- und Zielzeit errechnet sich die Fahrzeit (FZ). Eventuelle Strafzeiten werden auf die FZ aufaddiert, Zeitgutschriften werden abgezogen. Das Ergebnis ist die Wertungszeit (WZ). Für Teilnehmer, die nicht gestartet oder ausgefallen sind, bzw. eine Prüfung vorzeitig beendet haben, wird die Fahrzeit des langsamsten innerhalb der VGZ angekommenen Teilnehmers (LTFZ) als Grundlage für das Errechnen einer WZ herangezogen. Der Teilnehmer mit der kürzesten WZ ist Sieger der Wertungsprüfung.
2.4.3 Ergebnisse
Nach jeder Wertungsprüfung werden die Ergebnisse als vorläufige Ergebnisse ausgehängt. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine Einspruchsfrist von einer Stunde. Wird kein Einspruch (Protest) eingelegt, werden die Ergebnisse automatisch endgültig.
Alle Wertungszeiten jedes Teilnehmers, mit Ausnahme der Wertungszeit eines Prologes, werden täglich addiert und ergeben einen entsprechenden Zwischenstand der Gesamtwertung. Nach Abschluss der letzten Wertungsprüfung ist derjenige Teilnehmer Gesamtsieger der Rallye, der die kürzeste Gesamtzeit hat. Dies gilt entsprechend für die Sieger in den einzelnen Klasse.
3. KLASSENEINTEILUNG SOWIE TECHNISCHE ÄNDERUNGEN UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
3.1 Klasseneinteilung und Auflagen
3.1.1 Klasse E1 Enduros
- ohne spezielle technische Auflagen
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 2;3;5
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 1;3;4;5;8;9;10;11;12
3.1.2 Klasse E3 Endurogespanne
- ohne spezielle technische Auflagen
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 2;3;5
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 1;3;4;5;9;10;11;12;13
3.1.3 Klasse E4 Quads / ATVs (2x4 und 4x4)
- ohne spezielle technische Auflagen
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 2;3;5
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 1;3;4;5;9;10;11;12;13
3.1.4 Klasse GB * Buggys / Side by Side (2x4 und 4x4)
- ohne spezielle technische Auflagen
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 1;3;6;8;11;17
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4;5;14;18
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 1;3;4;5;6;7;9;10;11;12;13
3.1.5 Klasse GS Geländewagen (serienmäßig)
- zulässige techn. Änderungen lt. 3.2 - 1;2;6
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 1;3;6;7;10;12;14;17
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4;5;8;11;18
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13
3.1.6 Klasse GM Geländewagen (modifiziert)
- zulässige techn. Änderungen lt. 3.2 - 1;2;3;5;6;7;9;10
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 1;3;6;8;11;12;14;17
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4;5;9;13;15;18
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13
3.1.7 Klasse GP Geländewagen (Prototypen)
- zulässige techn. Änderungen lt. 3.2 - 1;2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 1;3;6;8;11;12;14;17;19
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4;5;9;13;15;18
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13
3.1.8 Klasse L1 ** LKW bis 7,49 t Leergewicht
- ohne spezielle technische Auflagen
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 1;3;6;8;10;12;14;16;17
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4;5;9;11;13;15;18
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13
3.1.9 Klasse L2 LKW ab 7,5t Leergewicht
- ohne spezielle technische Auflagen
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 1;3;6;8;10;12;14;16;17
- Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3 - 4;5;9;11;13;15;18
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13
3.1.10 Klasse AC Adventure Class - alle Fahrzeugtypen (incl. historische Fahrzeuge)
- ohne spezielle technische Auflagen
- Sicherheitsauflagen lt. 3.3 - 6;10
- Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4 - 2;5;6;7;8;12;13
* … für die Klasse GB gilt ein maximales Leergewicht von 999 kg. Buggys, unabhängig von ihrem Antrieb, ab 1.000 kg Leergewicht werden immer den Prototypen zugeordnet. Das Leergewicht ist das tatsächliche Fahrzeuggewicht ohne Fahrer/Beifahrer, ohne Ausrüstung und mit leeren Tanks. Das angegebene Leergewicht darf zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung unterschritten werden. Im Zweifelsfall hat der Fahrer das Fahrzeuggewicht nachzuweisen.
** … für LKW gilt ein Mindestleergewicht von 2,8t. Das Leergewicht ist das tatsächliche Fahrzeuggewicht ohne Fahrer/Beifahrer, ohne Ausrüstung und mit leeren Tanks. Das angegebene Leergewicht darf zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung unterschritten werden. Im Zweifelsfall hat der Fahrer das Fahrzeuggewicht nachzuweisen.
3.2 Technische Änderungen
- 1 geänderte Dämpfer in Serienabmessung, bei gleichen Befestigungspunkten, mit EG-Betriebserlaubnis oder eingetragen
- 2 geänderte Federn, bei gleichen Aufnahmen/Befestigungspunkten, mit EG-Betriebserlaubnis oder eingetragen
- 3 Doppeldämpferfahrwerke, oder Dämpfer mit Ausgleichbehältern
- 4 Geänderte Fahrwerks- und Aufhängungsteile
- 5 Spurverbreiterungen (Distanzscheiben), EG-Betriebserlaubnis oder eingetragen
- 6 geänderte Reifen-/Felgengrößen, eingetragen
- 7 geänderte Reifen-/Felgengrößen mit Straßenzulassung (nach ETRO-Norm), auch ohne Eintragung
- 8 spezielle Wettbewerbsreifen
- 9 Leistungssteigerung
- 10 Karosserieteile in Serienabmessungen aus GFK/Carbon oder anderen Sondermaterialien
- 11 Karosserieumbauten/Sonderbauteile
- 12 Macrolonscheiben
- 13 Reifendruckregelanlagen
- 14 Spezialumbauten (Achsen, Bremsen, Getriebe, Zusatzaggregate usw.), Einzelanfertigungen (Gitterrohrrahmen o.ä.)
!!! alle nicht beschriebenen Änderungen sind unzulässig (im Zweifel vorherige Anfrage beim Veranstalter)
3.3 Sicherheitsvorschriften
- 1 Helmpflicht im Wettbewerb
- 2 allgemeine Helmpflicht
- 3 Helm mit ECE-Norm
- 4 Helm nach FIA-Prüfnorm
- 5 Endurospezifische Brust-, Schulter- Rückenprotektoren, Handschuhe und Stiefel
- 6 allgemeine Gurtpflicht
- 7 3-Punkt-Gurt
- 8 3- oder 4-Punkt-Hosenträgergurt
- 9 5- oder 6-Punkt-Hosenträgergurt
- 10 Sitz mit Kopfstütze
- 11 spezieller Sportsitz
- 12 Überrollkäfig
- 13 Sicherheitszelle
- 14 Feuerlöscher im Innenraum (mind. 2 kg)
- 15 FIA-homologierte Feuerlöschanlage
- 16 zusätzliche Sicherung gegen ungewolltes Kippen von kippbaren Fahrerhäusern
- 17 geeignete Radabdeckungen (Kotflügel) und Schmutzfänger (Spritzlappen) an der letzten Achse
- 18 FIA-homologierte Fahrerbekleidung
- 19 elektr. Notausschalter innen und außen, mit Blitz gekennzeichnet
3.4 Pflicht- und Notfallausrüstung
- 1 Kraftstoff für eine Mindestreichweite von 150 km
- 2 Kraftstoff für eine Mindestreichweite von 300 km
- 3 GPS-Gerät
- 4 Tripmaster
- 5 Bordwerkzeug
- 6 dem Fahrzeuggewicht entsprechender Bergegurt
- 7 mindestens eine Sandschaufel
- 8 Sandbleche
- 9 Signalraketen, mindestens 9 Patronen rot
- 10 Notfallblitzleuchte
- 11 Isolationsdecke
- 12 mindestens 1,5 l Getränke pro Person
- 13 Notverpflegung für mindestens einen Tag
4. UMWELTSCHUTZ
Es ist darauf zu achten, dass in allen extremen Lagen (Überschlag) kein Kraftstoff oder Öl austreten kann. Der Kraftstoffbehälter und die Ölwanne sollten gegen äußere Beschädigung geschützt sein (Unterfahrschutz). Einfülldeckel sind evtl. mit einem Schraubverschluss nachzurüsten.
Reparaturen an den Fahrzeugen sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen durchzuführen. Dabei ist das Fahrzeug auf einer großflächigen, kraftstoffresistenten Unterlage (Plane) abzustellen. Anfallende Schadstoffe wie Altöl sind aufzufangen und beim technischen Service zu entsorgen.
Nichterfüllung der Umweltauflagen kann den Wettbewerbsausschluss zur Folge haben.
5. ABNAHMEN
5.1 Papierabnahme
Vor Rennbeginn erhalten alle Fahrer/Teams die Startnummern, die Veranstalterwerbung sowie aktuelle Informationen der ORGA ausgehändigt. Zu diesem Zeitpunkt ist von allen Fahrern der gültige Führerschein unaufgefordert vorzulegen. Beifahrer unter 18 Jahren legen die formlose Einverständniserklärung vor. Außerdem ist auf Verlangen der Rennleitung durch den jeweiligen Fahrzeughalter oder einen Beauftragten der Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung zu erbringen.
5.2 Technische Abnahme
Bei der technischen Abnahme wird überprüft, ob die betreffenden Fahrzeuge gemäß den technischen Auflagen in den richtigen Klassen genannt haben. Außerdem werden die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltvorschriften überprüft. Es wird die Anbringung von Startnummern und Pflichtwerbung kontrolliert. Die technische Abnahme findet entsprechend dem Zeitplan lt. Aushang statt.
Während der technischen Abnahme haben alle Teams die Möglichkeit, die Fahrzeuge der Mitbewerber zu begutachten. Auf Wunsch ist Einblick in den Motorraum zu gewähren.
5.3 Laufzettel
Jedes Team wird mit einem Laufzettel ausgestattet. Dieses Dokument ist bei allen durch die Teilnehmer zu erfüllenden Aufgaben wie Passformalitäten, Papierabnahme und technischer Abnahme usw. vorzulegen und stempeln zu lassen. Auf Verlangen der ORGA ist der Laufzettel am Vorcheck vor der ersten Wertungsprüfung vorzuzeigen. Für die Vollständigkeit der Eintragungen auf dem Laufzettel ist der Fahrer bzw. das Team verantwortlich.
6. PROTESTE
6.1 Allgemeines
Proteste sind grundsätzlich schriftlich bei der Rennleitung einzureichen. Jeder Protest darf nur jeweils einen Punkt betreffen und nur von einem Team erhoben werden.
6.2 Protestrecht
Nur zur jeweiligen Wertungsprüfung gestartete Teilnehmer haben das Recht, Protest einzulegen.
6.3 Protestkosten
Technischen Protesten und Protesten gegen die Klasseneinstufung ist eine Protestgebühr von 75,00 EUR beizulegen. Bei Protesten gegen die Auswertung fällt keine Protestgebühr an. Die Protestgebühr wird bei berechtigtem Protest zurückerstattet. Der Protestverlierer hat seinerseits die o.g. Gebühr an den Veranstalter zu zahlen und trägt alle weiteren anfallenden Kosten.
6.4 Protestarten
6.4.1 Proteste gegen die Klasseneinstufung / technische Proteste
Proteste gegen die Klasseneinstufung eines Fahrzeuges sind schriftlich bis spätestens 1 h nach Ablauf der technischen Abnahme beim Rennleiter anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist sind Proteste gegen die Klasseneinstufung nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Vor Beginn eventueller Demontagen sind die dafür durch die ORGA festzulegenden Kosten durch das Protest führende Team zu hinterlegen. Diese Kosten werden bei berechtigtem Protest zurückerstattet.
6.4.2 Proteste gegen die Zeitnahme
Proteste gegen Zeitnahme oder wegen fehlerhaftem Stempeln der Bordkarte sind bis spätestens 30 min nach Ende der Wertungsprüfung anzumelden.
6.4.3 Proteste gegen die Auswertung
Proteste gegen die Auswertung, die Vergabe von Strafzeiten oder das Ergebnis der Tages- oder Gesamtwertung (evtl. Rechen- oder Übertragungsfehler) sind bis spätestens 60 min nach Aushang der Ergebnislisten anzumelden.
6.5 Protestfristen
Nach Ablauf der jeweiligen Protestfristen sind keine Proteste mehr zulässig.
6.6 Protestentscheidungen
Alle Proteste werden durch das Sportgericht, bestehend aus Rennleiter und mindestens 2 ORGA-Mitarbeitern entschieden.
6.7 Berufung
Gegen ergangene Protestentscheidungen ist keine Berufung möglich
STRAFZEITENKATALOG
- Startverspätung
- 10 min. Strafzeit je angefangene Minute Verspätung
- Nichtstart / Startverbot
- LTFZ + 5h (WP-Strafzeiten) + alle DK- / ZK-Strafzeiten + 2h
- Verlust der Bordkarte, DK-Nachweis per Listen möglich
- 1h Strafzeit
- Verlust der Bordkarte, DK-Nachweis per Listen nicht möglich
- LTFZ + 5h (WP-Strafzeiten) + alle DK- / ZK-Strafzeiten + 1h
- Auslesen des GPS-Gerätes nicht möglich
- LTFZ + 5h (WP-Strafzeiten) + alle DK- / ZK-Strafzeiten + 1h
- WP nicht erreicht
- 30 min. Strafzeit je WP (max. 5h)
- DK nicht erreicht
- 1h Strafzeit
- DK in den Dünen nicht erreicht
- 3h Strafzeit
- DK - VGZ überschritten
- LTFZ + Strafzeiten für ausgelassene WP (max. 5h) / DK / ZK
- ZK nicht / nicht in VGZ erreicht
- LTFZ + Strafzeiten für ausgelassene WP (max. 5h) / DK + 1h (ZK-Strafzeit)
- mehr als 10 WP nicht erreicht
- LTFZ + 5h (WP-Strafzeiten) + Strafzeiten für ausgelassene DK / ZK
- Bergung durch Camion Balai
- LTFZ + Strafzeiten für ausgelassene WP (max. 5h) / DK / ZK + 1h
- Hilfe durch ORGA oder Service
- 1h Strafzeit je Hilfeleistung
wichtige Abkürzungen
DK ..... Durchfahrtskontrolle ... eine oder mehrere DK in jeder Wertungsprüfung
FZ ..... Fahrzeit ... Differenz aus ZK-Zeit und Startzeit
LTFZ . Langsamste Teilnehmerfahrzeit ... FZ des langsamsten Teilnehmers innerhalb der VGZ
VGZ .. Vorgabezeit ... spätester Zeitpunkt, um eine DK oder die ZK zu erreichen
WP .... Wegpunkt ... GPS-Wegpunkt lt. Roadbook
WZ .... Wertungszeit ... FZ des Teilnehmers zzgl. Zeitstrafen / Zeitgutschriften
ZK ..... Zeitkontrolle ... Zeitnahme am Ende einer Wertungsprüfung
|